AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

LIFECHANGE SERVICES GMBH

(im Folgenden kurz „LC“ genannt)
  1. Geltungsbereich, Definitionen

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf Verträge über die Erstellung, Schaltung, Veröffentlichung und Verbreitung von werblichen Inhalten (Werbeflächen) eines Werbepartners im Rahmen sämtlicher (Web)-Portale und Printmedien von „LC“.

1.2 Den AGB der jeweiligen Werbepartner wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Solche AGB sind auch dann nicht anzuwenden, wenn Schriftstücke und/oder Erklärungen des jeweiligen Vertragspartners auf diese verweisen. Abweichungen von den vorliegenden AGB sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Zu anderen Bedingungen als den in diesen AGB festgehaltenen und den von „LC“ schriftlich anerkannten Abweichungen kommt ein Vertrag nicht zustande.

1.3 Unter „Werbepartnern“ sind natürliche oder juristische Personen zu verstehen, die werbliche Inhalte (Werbung) betreffend die von ihnen vermarkteten Produkte über Printmedien und das Internet verbreiten wollen und sich dazu der „LC“ bedienen wollen.

1.4 Als Werbefläche im Sinne dieser AGB wird jede grafische oder schriftliche Darstellung werblicher Inhalte durch einen Werbepartner verstanden, sei es in Form eines Bildes, eines Textes, eine Kombination von Bild und Text, unabhängig von der konkreten Ausgestaltung z.B. als Bannerwerbung, Button oder Link (Verbindungsaufbau zu Daten im Internet innerhalb oder außerhalb von „LC“).

  1. Zustandekommen von Verträgen

Die Schaltung von Werbeflächen in den Magazinen als auch den Portalen von „LC“ erfolgt ausschließlich auf Grundlage der jeweils gültigen Preislisten von „LC“. Zum Abschluss eines Vertrages bedarf es einer schriftlichen Auftragsbestätigung von „LC“. Der Werbepartner ist verpflichtet, mit Auftragserteilung seine genauen und vollständigen Firmenkoordinaten wie Namen, Firmenbuchnummer, Rechtsform, gültige Adresse und/oder die Ansprechpartner für „LC“, einschließlich deren Vertretungsbefugnis für den Werbepartner, anzugeben.

  1. Pflichten der Werbepartner

3.1 Der Werbepartner stellt alle zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Mittel, insbesondere die benötigte Grafikdatei in den von „LC“ definierten Formaten und das sonstige für die Veröffentlichung der Werbefläche erforderliche Material rechtzeitig vor der vereinbarten Veröffentlichung der Werbefläche, spätestens aber 3 Werktage (Online) bzw. 15 Werktage (Print) davor, zur Verfügung. Änderungen, insbesondere von Größe, Format, Ausstattung und Platzierung der Werbeschaltung, sind – sofern diese weniger als drei Werktage vor dem vereinbarten Beginn der Schaltung der Werbefläche von Werbepartner gewünscht werden – nur nach Rücksprache mit „LC“ möglich. Dies gilt auch für entsprechende Änderungen der bereits geschalteten Werbefläche zu Zwecken von Optimierungen von Werbekampagnen.

3.2 Der Werbepartner trägt das Risiko der Übermittlung des zur Veröffentlichung bestimmten Materials, insbesondere das Risiko des Verlustes von Daten, Datenträgern, Fotos und sonstigen Unterlagen. Unterlagen werden ihm nur auf Verlangen, auf seine Kosten und sein Risiko zurückgesandt. „LC“ ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das übermittelte Material zu bearbeiten, soweit dies für die vereinbarungsgemäße Veröffentlichung der Werbefläche im Rahmen der „LC“ erforderlich ist.

  1. Inhaltliche Anforderungen an die Werbung

4.1 Der Werbepartner garantiert, dass die Inhalte seiner Werbefläche sowie darin enthaltene Links nicht gegen presserechtliche, wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche oder sonstige Rechtsvorschriften verstoßen, insbesondere nicht radikal-politische, gegen das Verbotsgesetz sowie sonstige gegen den Anstand und die guten Sitten verstoßende Inhalte und Formen enthalten, sowie nicht in Persönlichkeitsrechte Dritter eingreifen.

4.2 Der Werbepartner garantiert außerdem, der berechtigte Inhaber von Urheber-, Marken-, Leistungsschutz-, Persönlichkeits- und sonstigen Nutzungsrechten, welche für die Werbung erforderlich sind, insbesondere der von ihm an „LC“ zur Verfügung gestellten oder verwendeten Unterlagen (z.B. Texte, Fotos, Grafiken, Dateien, Tonträger und Videobänder etc.) zu sein.

4.3 „LC“ ist berechtigt, nicht jedoch verpflichtet, den Inhalt der Werbefläche jederzeit zu prüfen und Inhalte, die gegen die oben genannte Garantien verstoßen, unverzüglich zu entfernen. Weiters ist „LC“ berechtigt, Links zu überprüfen. Der Werbepartner verpflichtet sich, Links nicht ohne Rücksprache mit „LC“ auszutauschen. Sollte dies doch der Fall gewesen sein, so stehen dem Werbepartner keinerlei Ersatzansprüche gegenüber der „LC“ zu, vielmehr ist der Werbepartner verpflichtet, die für den ursprünglichen Auftrag vereinbarten Zahlungen zu leisten. Er ist in diesem Fall berechtigt, die entfernte Werbefläche durch eine andere, obigen Garantien entsprechende Werbefläche ersetzen zu lassen und entsprechendes Material gemäß Punkt 3. der AGB an „LC“ zu übermitteln.

4.4 Der Werbepartner haftet gegenüber „LC“ dafür, dass seine gemäß den Punkten 4.1 und 4.2 abgegebenen Garantien zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses und während der gesamten Laufzeit des Vertrages zutreffend sind. Der Werbepartner hält gegenüber „LC“ bezüglich aller Ansprüche von Dritten, die „LC“ aus einem Verstoß des Werbepartners gegen diese Garantien im Zusammenhang mit der Ausführung eines Auftrages erwachsen, insbesondere auch sämtlicher notwendiger und zweckentsprechender Kosten, die für „LC“ zur Abwehr derartiger Ansprüche allenfalls entstehen, schad- und klaglos.

  1. Platzierung der Werbefläche

5.1 Die Platzierung der Werbefläche erfolgt im beiderseitigen Einvernehmen. Kann ein solches nicht herbeigeführt werden oder wird ein besonderer Platzierungswunsch nicht geäußert, so ist „LC“ berechtigt, unter Berücksichtigung der Interessen des Werbepartners, die Werbefläche zu platzieren. Für die Platzierung der Werbefläche kommen ausschließlich die Flächen infrage, die in der jeweils gültigen Preisliste ausgewiesen sind.

5.2 Verbund- oder Kollektivwerbung, d. h. die Zusammenfassung von Werbungen mehrerer Werbepartner, ist nur nach ausdrücklicher Zustimmung von „LC“ möglich.

  1. Werbeanalysen

„LC“ wird Analysen über die Besucherfrequenz auf Seiten der lifechange.at durchführen, um seinen Kunden eine optimale Positionierung und Ausnutzung der Präsenz auf dem Portal zu bieten. „LC“ verarbeitet dabei keine personenbezogenen Daten.

Im Rahmen von anonymisierten Analysetätigkeiten benutzt „LC“ Google Analytics oder andere geeignete Analysetools. Google Analytics wie auch ähnliche Dienste verwenden sogenannte „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Für die Benutzung dieser Dienste sind die jeweiligen AGB des Anbieters maßgeblich.
Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google oder ähnlichen Diensten in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

  1. Gewährleistung und Haftung von „LC“

7.1 Kann ein allenfalls vertraglich vereinbartes Leistungsvolumen für einen Werbepartner durch „LC“ nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraumes erbracht werden, ist „LC“ berechtigt und verpflichtet, das noch ausständige Leistungsvolumen in unmittelbarem Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss an einen neuerlichen, vom Werbepartner bereits wirksam gebuchten Auftrag nach Wahl von „LC“ in angemessener Frist nachzutragen.

7.2 „LC“ gewährleistet die richtige und vollständige, dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende Darstellung der Werbefläche. Sofern eine solche nicht gegeben ist und die mangelhafte Darstellung nicht auf der Fehlerhaftigkeit der vom Werbepartner übermittelten Materialien beruht, sondern von „LC“ zu vertreten ist, ist „LC“ auf eigene Kosten und nach eigener Wahl zur Behebung des Mangels durch Verbesserung, Nachtrag des Fehlenden oder Austausch berechtigt. Schlägt eine Verbesserung innerhalb der angemessenen Frist fehl, so kann der Werbepartner erst nach weiterer angemessener Fristsetzung Minderung oder Wandlung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen erklären oder die Veröffentlichung einer Ersatzwerbung im Umfang der beanstandeten Werbung verlangen. „LC“ ist in diesen Fällen berechtigt, eine Ersatzwerbefläche im unmittelbaren Anschluss an den betreffenden Auftrag oder im Anschluss eines neuerlichen vom Werbepartner bereits wirksam gebuchten Auftrags nach Wahl von „LC“ in angemessener Frist nachzutragen. Darüber hinaus stehen dem Werbepartner keine Ansprüche zu.

7.3. Der Werbepartner ist verpflichtet, die Werbeflächen unverzüglich zu überprüfen und etwaige Mängel unverzüglich binnen drei Tagen bei ansonsten vollständigem Verlust aller Rechte schriftlich zu rügen.

7.4 „LC“ haftet für Schadenersatzansprüche des Werbepartners aus der mangelhaften Erfüllung von Verträgen über die Nutzung von Werbeflächen in seinen Magazinen und Portalen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung ist in jedem Fall mit dem für die betreffenden Werbeflächen von Werbepartnern zu zahlenden Entgelt beschränkt. „LC“ haftet nicht für Folgeschäden oder entgangenen Gewinn.

7.5 „LC“ haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder gänzlichen oder teilweisen Ausfall einer Schaltung in Folge höherer Gewalt und technischer Gebrechen.

7.6 Bei interaktiver Werbung erfolgt der Nachweis der Kontaktmengen ausschließlich durch die Auswertung der Zugriffsdaten des von „LC“ genutzten Ad-Servers. Diese Auswertung wird dem Werbepartner zusammen mit der Abrechnung auf Kosten von „LC“ zur Verfügung gestellt.

7.7 „LC“ haftet nicht für einen Erfolg der Schaltung von Werbeflächen.

7.8 „LC“ kann keine Gewähr übernehmen, dass die angebotenen Dienste – vor allem die Portale betreffend – ohne Unterbrechung zugänglich sind, die Verbindung immer herstellbar ist und gespeicherte Daten erhalten bleiben. „LC“ unternimmt aber alles wirtschaftlich Vertretbare und bemüht sich eine möglichst hohe Verfügbarkeit des angebotenen Services sicherzustellen.

7.9 Auf den Seiten der Magazine und Portale verweist „LC“ mitunter auf verschiedene Kooperationspartner und deren Webseiten bzw. Portalen und Dienste. Diese haben in der Regel eigene Datenschutzerklärungen. Für diese nicht mit „LC“ in Zusammenhang stehenden Erklärungen übernimmt „LC“ keine Haftung.

  1. Preise und Zahlungsbedingungen

8.1 Es gelten die im Zeitpunkt der Auftragsannahme in den jeweils gültigen Preislisten und Tarifbestimmungen von „LC“ enthaltenen Preise und Zuschläge, welche von „LC“ einseitig entsprechend veränderbar sind.

8.2 Die jeweiligen Preise verstehen sich exklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, Werbeabgaben sowie anfallender Nebenkosten (wie z. B. Barauslagen).

8.3 Die jeweils vereinbarte Zahlung ist sofort nach Rechnungslegung bzw. Erscheinung auf der Werbefläche fällig. „LC“ ist berechtigt, die Leistung zu verweigern, falls und so lange das vertragliche Entgelt nicht vereinbarungsgemäß gezahlt ist. Bei Verträgen über die erstmalige Schaltung von Werbeflächen mit einem Werbepartner behält sich „LC“ das Recht vor, Vorauszahlung zu verlangen.

8.4 Der Werbepartner ist zur Aufrechnung gegen Ansprüche von „LC“, zur Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn diese Ansprüche von „LC“ anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.

8.5 Ist ein Werbepartner trotz einer entsprechenden Mahnung von „LC“ mit der Zahlung des Entgelts länger als 30 Tage in Verzug, so ist „LC“ berechtigt, die sofortige Begleichung aller allenfalls gestundeten Zahlungen dieses Werbepartners, oder solcher Zahlungen, für die Ratenzahlung vereinbart wurde, zu verlangen. Darüber hinaus ist „LC“ berechtigt, in diesem Fall die Weiterarbeit an allen noch laufenden Aufträgen einzustellen und diesen sowie alle sonstigen Verträge mit dem jeweiligen Werbepartner mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass es einer erneuten Mahnung oder Fristsetzung bedarf. Dies gilt auch dann, wenn der Werbepartner seine Zahlungen eingestellt hat oder andere Umstände bekannt werden, die dessen Kreditwürdigkeit infrage stellen und dadurch die Forderungen von „LC“ gefährden könnten.

8.6 Die Kosten für allfällige Mahnungen sowie die Kosten einer notwendigen und nicht von vornherein aussichtslosen Forderungseintreibung (z.B. durch einen Rechtsanwalt oder ein Inkassobüro) trägt der Werbepartner, auch wenn es sich um vorprozessuale Kosten handelt.

  1. Vorzeitige Beendigung des Vertrages

9.1 Der Vertrag kann von beiden Vertragsteilen jederzeit bereits vor Ablauf einer Befristung mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden.

9.2 Bei Kündigung der Verträge durch den Werbepartner bleiben Zahlungsansprüche von „LC“ aus bereits in Auftrag gegebenen Leistungen unberührt, wobei bereits durchgeführte Leistungen von „LC“ zur Gänze, noch nicht durchgeführte Leistungen mit 50 % des vereinbarten Entgeltes abzurechnen sind. Schadenersatzansprüche und sonstige Ansprüche von „LC“ – welcher Art auch immer – bleiben unberührt.

  1. Geheimhaltung

Die Vertragspartner verpflichten sich zu absolutem Stillschweigen über alle Daten und Informationen, die ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung eines Vertrages bekannt werden oder die sie von „LC“ erhalten. Sie verpflichten sich, diese vertraulich zu behandeln und dafür zu sorgen, dass sie Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung wirkt auch über das Ende der Vertragsbeziehungen hinaus.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl

11.1 Für alle im Zusammenhang mit Verträgen über die Schaltung von Werbeflächen entstehenden Streitigkeiten, einschließlich der Vor- und Nachwirkungen, wird – soweit sie nicht gegen zwingende Vorschriften verstoßen – die ausschließliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien vereinbart.

11.2 Die Parteien vereinbaren die ausschließliche Anwendung des österreichischen Rechts.

  1. Sonstiges

12.1 Bei Unwirksamkeit einer Vertragsbestimmung oder einer faktischen oder Interpretations-Lücke bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame oder fehlende Klausel ist durch eine wirtschaftlich am nächsten kommende Klausel zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die gewählt worden wäre wenn man die Unwirksamkeit bzw. die Lücke bedacht hätte.

12.2 Alle vertragswesentlichen Erklärungen (Annahme, Kündigung u. ä.) sowie Abweichungen von diesen Bedingungen und die Änderungen dieser Schriftformklausel bedürfen der Schriftform.

12.3 Die Vertragspartner verzichten darauf, den jeweils angeschlossenen Vertrag zwecks Anpassung oder Aufhebung anzufechten bzw. geltend zu machen, er sei nicht gültig zustande gekommen oder nichtig.